Tischwaage für Küche, Bäckerei und Hofladen
Stand 01.11.2026
Wo täglich Zutaten und Portionen gewogen werden, stößt eine Haushaltswaage schnell an Grenzen. Für Dauerbetrieb, Feuchtigkeit und Reinigung ist sie nicht gebaut, und für den Verkauf nach Gewicht ist sie nicht zugelassen.
Zutaten abwiegen, intern
Wiegen Sie Zutaten ausschließlich für die eigene Produktion ab, ist keine Eichung erforderlich. Hier zählen Ablesbarkeit, Tara für Schüsseln und eine Tastatur, die sich gut reinigen lässt. Die Tischwaagen der Serie S 300 haben eine Touchless-Tastatur.
Verkauf nach Gewicht
Verkaufen Sie nach Gewicht, etwa Käse an der Theke, Honig im Hofladen oder Backwaren nach Gewicht, muss die Waage geeicht sein. Die Abrechnung nach dem Wiegeergebnis macht sie eichpflichtig. Lesen Sie dazu den Ratgeber Eichpflicht.
Kontrollwägen
Beim Abfüllen von Honig, Gewürzen oder Portionen hilft die Kontrollwägefunktion: Sie stellen einen Sollbereich ein, die Anzeige signalisiert, ob das Gewicht darunter, im Bereich oder darüber liegt. Mehr dazu im Ratgeber Kontrollwägen mit Farbanzeige.
Häufige Fragen
Darf ich eine Küchenwaage im Hofladen verwenden?
Nur, wenn Sie nicht nach Gewicht abrechnen. Sobald das Gewicht den Preis bestimmt, muss die Waage geeicht sein.
Welche Teilung brauche ich für Gewürze?
Für kleine Mengen eine feine Teilung im Grammbereich. Die Ausführung „Kapazität 1,5/3 kg, Teilung 0,5/1 g“ der Elicom S 300 P ist ein Beispiel für sehr feine Teilung.


